Musikwerkstatt Westmünsterland e.V.

Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Musik, Tanz und darstellender Kunst, sowie die Ausbildung von Jugendlichen, Kindern und Erwachsenen in diesen Fertigkeiten.

Der Satzungzweck wird verwirklicht insbesondere:

  • durch die Zuverfügungstellung von Unterrichtsräumen
  • durch Ensemblearbeit
  • Durchführung von Konzerten und Gestaltung von Projektwochenenden (Workshops)

Die Vereinsmittel ermöglichen:

  • Die Schaffung eines attraktiven Unterrichtsangebotes durch Gewinnung von qualifizierten Lehrern
  • Die Schaffung einer optimalen, räumlichen Situation zur Erteilung von Unterricht und Ensemblearbeit
  • Die Anschaffung von Instrumenten und anderen Hilfsmitteln für Unterricht und Ensemblearbeit
  • Das Erkennen und Fördern begabter Schüler
  • Die Absicherung der Schüler bei Veranstaltungen der Musikwerkstatt

Voraussetzung für die Erteilung des Unterrichtes ist die Mitgliedschaft im oben genannten Verein.